AGB

1. Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über fotografische Auftragsproduktionen, insbesondere Hochzeiten, Events und Portraits, die zwischen Andriko Salein (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Auftraggebern geschlossen werden.
  2. Sie gelten zudem für die Lizenzierung von bereits bestehenden Bildmotiven (Stock-Fotos), soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  4. Diese AGB gelten auch für zukünftige gleichartige Verträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

2. Vertragsgegenstand / Auftragsproduktionen (insbesondere Hochzeiten)

  1. Der Fotograf verpflichtet sich, die vereinbarte fotografische Begleitung (z. B. Hochzeitsreportage, Paarshooting, Eventbegleitung) im Rahmen des gebuchten Pakets zu übernehmen.
  2. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Paket und der individuellen Vereinbarung (z. B. auf der Website des Fotografen oder im schriftlichen Vertrag). Dazu können insbesondere gehören:
    • fotografische Begleitung am vereinbarten Tag/Zeitfenster
    • ein Vorgespräch zur Klärung von Abläufen, Wünschen und Motiven
    • Bildbearbeitung gemäß dem Portfolio- und Qualitätsstandard des Fotografen
    • Bereitstellung einer Bildvorschau (z. B. 5–10 Bilder innerhalb weniger Tage)
    • Endlieferung der finalen Bilder innerhalb des vereinbarten Zeitraums
    • Bereitstellung über eine passwortgeschützte Online-Galerie und/oder Download-Link.
  3. Der Fotograf wählt die vereinbarte Anzahl an Bilddateien nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen aus und führt eine grundsätzliche Bildoptimierung durch (Farbkorrektur, Helligkeit, Kontrast, Zuschnitt etc.).
  4. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  5. Zusatzleistungen wie erweiterte Retusche, Erstellung von Alben, Drucken, zusätzlichen Galerien oder längerfristige Datenspeicherung werden gesondert vereinbart und vergütet.
  6. Sofern der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen zur Bildgestaltung gibt, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, Perspektive, Auswahl der Motive sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Stil und Bildsprache des Fotografen ergeben sich aus seinem Portfolio.

3. Honorar und Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt die jeweils vereinbarte Vergütung (Paketpreis / Stundensatz / individuelle Vereinbarung).
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt für Hochzeitsaufträge:
    • Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 25 % des Gesamtbetrags fällig.
    • Der Restbetrag ist binnen 10 Tagen nach der Hochzeit per Überweisung zu zahlen.
  3. Die final bearbeiteten Bilddaten werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamtbetrags zur Verfügung gestellt.
  4. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie ggf. weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
  5. Der Fotograf ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG (sofern zutreffend) und weist daher in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, solange sich daran nichts ändert.
  6. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums (z. B. Verlängerung der Hochzeitsreportage vor Ort), erhöht sich die Vergütung nach dem vereinbarten Stundensatz bzw. in angemessenem, vorab kommuniziertem Umfang.

4. Stornierungsbedingungen (Hochzeits- und Eventaufträge)

  1. Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen (E-Mail ausreichend).
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten für Hochzeits- und vergleichbare Eventaufträge folgende Regelungen:
    • Stornierung bis 14 Tage vor dem Termin: Es wird ausschließlich die geleistete Anzahlung als Ausfallentschädigung einbehalten.
    • Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Termin: Es sind 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags fällig (inklusive bereits geleisteter Anzahlung).
    • Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin: Es sind 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags fällig.
  3. Die Regelungen gelten auch dann, wenn der Auftraggeber den Termin aus Gründen absagt, die nicht in der Verantwortung des Fotografen liegen (z. B. Krankheit, organisatorische Änderungen, Absage der Veranstaltung).
  4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Terminverschiebung

  1. Muss ein vereinbarter Termin (z. B. Hochzeitstag) aus wichtigem Grund auf einen anderen Tag verschoben werden (z. B. Krankheit, behördliche Anordnung), informiert der Auftraggeber den Fotografen unverzüglich.
  2. Der Fotograf wird sich bemühen, den neuen Termin wahrzunehmen. Ist er verfügbar, kann eine Terminverschiebung in der Regel ohne zusätzliche Kosten erfolgen (sofern nichts anderes vereinbart ist).
  3. Ist der Fotograf am Ersatztermin verhindert, gilt die bereits geleistete Anzahlung als Ausfallentschädigung, sofern kein anderer gleichwertiger Ersatztermin vereinbart werden kann.
  4. Weitere Ansprüche des Auftraggebers wegen Nichtverfügbarkeit des Fotografen an einem neu gewünschten Termin bestehen nicht.

6. Nutzungsrechte an den Bildern

6.1 Auftragsproduktionen (insbesondere Hochzeiten)

  1. Der Fotograf bleibt in jedem Fall Urheber der Aufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz.
  2. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Bilddateien für private Zwecke. Dazu gehören insbesondere:
    • Ausdrucke und Alben für den privaten Gebrauch
    • nicht-kommerzielle Nutzung in sozialen Netzwerken (unter Nennung des Fotografen, soweit technisch möglich)
    • Versenden der Bilder im privaten Umfeld (Familie, Freunde, Gäste).
  3. Eine kommerzielle Nutzung (z. B. Verkauf der Bilder, Nutzung für Werbung Dritter, Weitergabe an Dienstleister zu Werbezwecken) ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung des Fotografen und ggf. zusätzlicher Vergütung gestattet.
  4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Bildlooks, Presets oder Bearbeitungsstile des Fotografen als eigenständige Leistung zu veräußern oder zu kopieren bzw. weiterzugeben.
  5. Der Fotograf ist berechtigt, die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung zu nutzen (z. B. auf der Website, in Social Media, Portfolio, bei Wettbewerben oder Druckprodukten).
  6. Möchte der Auftraggeber keine Veröffentlichung von bestimmten oder allen Bildern (z. B. aus persönlichen oder beruflichen Gründen), kann dies gesondert vereinbart werden (z. B. im Vertrag oder per Zusatzvereinbarung). Je nach Umfang kann hierfür ein Aufpreis für den Verzicht auf Eigenwerbung erhoben werden.

6.2 Lizenzierung von Stock-Fotos

  1. Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den ausgewählten Fotos in dem Umfang ein, wie er im jeweiligen Lizenzvertrag oder Angebot beschrieben ist.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vereinbarten Verwendung.
  3. Eine Weitergabe der Stock-Fotos oder der Nutzungsrechte an Dritte, eine Unterlizenzierung oder eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Fotografen unzulässig.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos in branchenüblicher Form genannt zu werden.

7. Haftung

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Personen, die auf den Fotos abgebildet werden (insbesondere Gäste bei Hochzeiten), über die fotografische Begleitung informiert sind und dass keine berechtigten Interessen dieser Personen einer Aufnahme und üblichen Verwendung (z. B. in Online-Galerien für das Brautpaar) entgegenstehen.
  2. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Fotografen dafür, dass er alle erforderlichen Zustimmungen (z. B. Location, Kirche, Standesamt, sonstige Veranstalter) eingeholt hat, soweit dies für die Durchführung des Auftrags notwendig ist.
  3. Der Fotograf haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
  4. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  5. Für die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt: Der Fotograf sichert zu, dass ihm die zur Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte erforderlichen Rechte zustehen und die Bilder nach seinem Kenntnisstand keine Rechte Dritter verletzen. Bei einer Verletzung von Rechten Dritter beschränkt sich die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden.

8. Höhere Gewalt / Ausfall des Fotografen

  1. Kann der Fotograf die vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, plötzliche schwere Erkrankung, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) nicht erbringen, wird er sich bemühen, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu organisieren.
  2. Gelingt die Vermittlung eines Ersatzfotografen nicht, wird bereits geleistete Vergütung (insbesondere die Anzahlung) an den Auftraggeber zurückerstattet, soweit der Fotograf keine Leistungen erbracht hat.
  3. Weitere Schadensersatzansprüche (z. B. für entgangene Erinnerungen, entgangenen Gewinn, zusätzliche Kosten) bestehen in diesen Fällen nicht.
  4. Tritt höhere Gewalt auf Seiten des Auftraggebers bzw. der Hochzeitsgesellschaft ein (z. B. Krankheit des Brautpaares, kurzfristige Absage durch behördliche Auflagen), gelten die in diesen AGB geregelten Storno- und Terminverschiebungsbedingungen.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (z. B. Namen, Kontaktdaten, Rechnungsdaten) zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
  2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und personenbezogene Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Labore, Druckdienstleister, Hostinganbieter).
  3. Bilddaten werden vom Fotografen mindestens 12 Monate archiviert. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung kann aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht garantiert werden. Auftraggeber sind daher angehalten, die gelieferten Bilddaten eigenständig zu sichern und zu archivieren.
  4. Im Übrigen gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung, die ergänzend Anwendung findet.

10. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Fotografen. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
  3. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.